Erfolgreiche Abwehr einer Vollstreckungsabwehrklage

Erfolgreiche Abwehr einer Vollstreckungsabwehrklage

Der von SüchtingPartner erfolgreichen vertretene Beklagte betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit welchem der Kläger rechtskräftig vom Landgericht Itzehoe zu verschiedenen Sanierungsleistungen am Gebäude nach beendigtem Erbbaurechtsvertrag verpflichtet wurde. Der Kläger hatte sein Erbbaurecht während des Rechtsstreits über seine Sanierungsverpflichtung an einen Erwerber veräußert. Mit der Vollstreckungsabwehrklage versuchte der Kläger, die Vollstreckung aus dem Urteil für unzulässig erklären zu lassen - die Vollstreckung sei nach Übertragung des Erbbaurechts treuwidrig und der Nachfolger/Erwerber im Erbbaurecht des Klägers habe die Verpflichtungen des Klägers für diesen befreiend übernommen.
 
Das Landgericht Itzehoe sah dies anders. Die während der Zeit des Erbbaurechtsvertrags mit dem Kläger begründete Sanierungsverpflichtung wirke fort und es sei nicht treuwidrig, wenn der Kläger weiterhin aus dieser Verpflichtung in Anspruch genommen werde. Aus dem Übergang des Erbbaurechts auf den Erwerber lasse sich keine befreiende Schuldübernahme herleiten.
 
Das Urteil ist rechtskräftig.