Fertighausvertrag - gekündigt wegen fehlender Mitwirkung des Herstellers

Fertighausvertrag - gekündigt wegen fehlender Mitwirkung des Herstellers

SüchtingPartner erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt (Oder):
 
Der Fertighausunternehmer klagte auf eine pauschalierte Vergütung nach Kündigung des Fertighausvertrags. Die Bauherren, von SüchtingPartner vertreten, wehrten sich: die Kündigung sei aus wichtigem Grund wirksam, der Fertighausunternehmer habe seine Mitwirkungspflichten verletzt.
 
Trotz mehrerer Nachfragen der Bauherren versäumte es der Fertighausunternehmer, nach dem Bauvertrag mögliche Sonderwünsche mit Preisen unterlegt anzubieten. Den Bauherren war es deswegen nicht möglich, in angemessener Zeit den Finanzierungsrahmen zu bestimmen und für eine auskömmliche Fremdfinanzierung zu sorgen.
Nach Fristsetzung kündigten die Bauherren den Fertighausvertrag aus wichtigem Grund.
 
Das Landgericht Frankfurt (Oder) folgte dieser Argumentation und sah den Fertighausunternehmer mit den AGB-rechtlich vereinbarten pauschalierten Vergütungsansprüchen nach Kündigung ausgeschlossen. Der Fertighausunternehmer (die Klägerin) habe wesentliche vertragliche Mitwirkungspflichten verletzt, die Klage wurde abgewiesen.
 
Das Urteil ist rechtskräftig.