Privates Bau- und Architektenrecht
Privates Bau- und Architektenrecht
- Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen, z. B. Generalunternehmer- und Generalübernehmermodelle, GMP-Verträge, Partnering;
- Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerkaufverträgen;
- Beratung von Bau-ARGEn, Projektsteuerungsrecht, Vertretung bei Prozess-, Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren, Tätigkeit in Schiedsrichterverfahren nach verschiedenen Schiedsgerichtsordnungen, privates Nachbarrecht;
- Baubegleitende Beratung für Auftraggeber und Auftragnehmer auch bei komplexeren Bauvorhaben, insbesondere rechtliche Analyse und Auswertung bestehender Verträge, Abwicklung von Bauverträgen, Nachtragsmanagement für Auftraggeber und Auftragnehmer ( z. B. Abwehr von Nachträgen, rechtliche Bewältigung von Störungen des Bauablaufs), Strategien zur Streitvermeidung;
- Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Konzeption von General- und Subplanungsstrukturen, Konzeption von Architekten- und Ingenieur-ARGEn, Durchsetzung von Planerhonoraren (Honorarrecht der Architekten und Ingenieure), Haftungsrecht, Urheberrechtliche Beratung von Auftraggebern, Architekten und Ingenieuren, Internationales Architektenrecht;
- Durchsetzung von Mängelansprüchen
- Beratung von Baugruppen (Gründung, Finanzierung, Projektentwicklung)
- Begleitung von Bauprojekten im Ausland, Gestaltung von internationalen Bauverträgen
- u. v. m.