Fitnessstudio - Beitragspflicht trotz Zwangsschliessung?
Fitnessstudio - Beitragspflicht trotz Zwangsschliessung?
(23.03.2021) Diese Korrespondenz dürften aktuell viele Freizeitsportler mit ihrem Fitnessstudio führen. Bekanntlich ist den Fitnessstudios aktuell pandemiebedingt die Öffnung und der Fitnessbetrieb untersagt. Gleichwohl gehen die Fitnessstudios zum Teil äußerst robust gegen ihre Kunden ("Mitglieder") vor, um das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt ("Gebühr") einzutreiben. Die 1. Mahnung wird noch einigermaßen freundlich formuliert, mit der 2. und 3. Mahnung wird die kostenträchtige Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens (am besten beides) angedroht, der Gerichtsweg wird angedeutet. Erteilte Einzugsermächtigungen werden ausgenutzt und die Nutzungsentgelte werden auch für die Schließungsmonate von den Konten der Kunden bedenkenlos eingezogen.